Aufhebungsvertrag oder Kündigung – es geht um Ihre Zukunft
Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll, ist das ein einschneidendes Ereignis. Fast niemand bleibt in einer solchen Situation emotional unberührt. Nicht selten entstehen existenzielle Ängste. Umso wichtiger ist es, dass Sie nun Fehler vermeiden und Gestaltungsspielräume bestmöglich genutzt werden.
In allen Fällen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag vertrete ich Ihre Interessen – bundesweit – sowohl außergerichtlich in Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber als auch vor den zuständigen Gerichten.
Ziel hierbei ist es, für Ihre individuelle Berufs- und Lebenssituation optimale Regelungen zu entwickeln und durchzusetzen – entweder den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses oder eine Beendigung gegen eine hohe Abfindungszahlung.
Im Rahmen einer Beendigung werden alle für Sie wichtigen Punkte – wie beispielsweise Arbeitszeugnisse, offen stehende Zahlungsansprüche oder etwaige Firmenrentenansprüche – in Ihrem Sinne geklärt.
Wer ist Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht?
Ich bin Dr. Gero Bathke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Meine beständige berufliche Motivation ist es, in der schwierigen Situation der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein für Sie optimales Verfahrensergebnis zu erzielen, so dass Sie den Blick wieder in die Zukunft richten können.
Nach zuletzt 14-jähriger Tätigkeit als einer der geschäftsführenden Gesellschafter einer mittelständischen Rechtsanwaltsgesellschaft mit 30 Mitarbeitern in München habe ich mich entschieden, zukünftig die Vielzahl der organisatorischen Themen, die mit der Führung einer mittelständischen Kanzlei verbundenen sind, wesentlich zu reduzieren. Deshalb arbeite ich seit 2016 als spezialisierter Einzelanwalt mit einem eingespielten Assistenz-Team und mit einer Kanzleiorganisation, die mir den größtmöglichen Raum für die anwaltliche Arbeit für meine Mandanten lässt.
Neben einzelnen ausgewählten Mandaten aus dem Versicherungsrecht (Sachversicherung, Regress sowie Fälle mit arbeitsrechtlichem Bezug) bearbeite ich ausschließlich Fälle aus dem Arbeitsrecht.
Wann lohnt sich für Sie ein Anwalt?
Im Fall der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, sei es durch Kündigung oder durch Aufhebungsvertrag, ist grundsätzlich eine anwaltliche Vertretung anzuraten. Nicht unbeachtlich sind dabei Erfolgsaussichten und Kostenaspekte, die für jeden Fall individuell betrachtet werden müssen.
Im Rahmen einer für Sie kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung werden diese Punkte für Ihren Fall vorab umfassend geklärt und gemeinsam mit Ihnen abgestimmt.
Was kostet ein Anwalt in Arbeitsrechtsverfahren?
» Wenn Sie rechtsschutzversichert sind
Auf der Grundlage langjähriger Erfahrung kann ich auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ohne zusätzliche Gebührenvereinbarung für Sie arbeiten. Diese Kosten werden auch von den Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Für Sie entstehen somit – bis auf eine eventuell zwischen Ihnen und Ihrem Rechtschutzversicherer vereinbarte Selbstbeteiligung – keine Kosten. Gerne kläre ich vorab für Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme.
» Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind
Viele Arbeitnehmer sind für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen nicht rechtsschutzversichert.
Je nach Konstellation – z.B. bei einer kurzen Beschäftigungsdauer – können die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten die Höhe einer etwaigen Abfindung übersteigen.
Hier gilt es vorab zu prüfen, ob sich das Einschalten eines Anwalts für Sie lohnt. Neben einer fachkundigen Bemessung der Abfindungshöhe achtet der Rechtsanwalt darauf, dass alle relevanten Ansprüche wie z.B. auch Boni, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Betriebsrenten etc. geprüft und berücksichtigt werden. So vermeiden Sie ärgerliche finanzielle Nachteile bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Ich kann Ihnen anbieten, dass wir im Rahmen einer für Sie kostenlosen Ersteinschätzung transparent und objektiv klären, welche Kosten voraussichtlich anfallen, und ob durch die Tätigkeit eines Anwalts ein positives Ergebnis auf Ihrer Seite zu erwarten ist.