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Bundesweite Interessensvertretung
In Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen übernehme ich gerne bundesweit Ihre außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung.
Besonderer Beratungsbedarf
Zudem gibt es im Arbeitsrecht drei Konstellationen, in denen besonderer Beratungsbedarf besteht:
- Der Arbeitgeber hat erstmals ein Signal gegeben, das Arbeitsverhältnis beenden zu wollen
- Es gibt Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit mit dem bereits beauftragten Rechtsanwalt
- Ein vorliegender Vorschlag für einen Aufhebungsvertrag/Beendigungsvergleich ist ergänzend zu bewerten (second opinion)
Als langjährig erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht biete ich Ihnen auch in diesen schwierigen Konstellationen individuelle und lösungsorientierte Beratung.
Neben einer exakten arbeitsrechtlichen Bewertung der Situation gilt es unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte die optimale Vorgehensweise zu entwickeln und umzusetzen.