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Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde, ist eine sorgfältige Prüfung geboten. Denn Aufhebungsbeträge haben viele Fallstricke. Deshalb habe ich Ihnen hier die aus meiner Erfahrung sieben wichtigsten Punkte beim Thema Aufhebungsvertrag aufbereitet.

Sie dürfen noch keine Kündigung erhalten haben. Denn wenn Ihnen schriftlich gekündigt wurde, läuft eine dreiwöchige Frist für eine Kündigungsschutzklage, die Sie unbedingt beachten müssen. Um diese müssten wir uns dann zuerst kümmern. Bitte schauen Sie sich dazu die Informationen im Reiter Kündigung an.

Wenn Ihnen nicht schriftlich gekündigt wurde, laufen auch noch keine Fristen. Sie können dann das Angebot eines Aufhebungsvertrages in Ruhe prüfen. Die Zeit sollten Sie nutzen. Denn Ihr Gegenüber auf Arbeitgeberseite hat in aller Regel mehr Erfahrung mit derartigen Verhandlungen als Sie. Nehmen Sie sich Zeit, und bewahren Sie die Ruhe.

1. Nicht drängen lassen

Ein Aufhebungsvertrag ist Verhandlungssache. Lassen Sie sich auch durch Drohungen nicht zur Eile bei der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag drängen. Die Andeutung, dass das Angebot nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gelte, oder dass nach Verstreichen einer Frist eine Kündigung erfolgen müsse, ist häufig Teil der arbeitgeberseitigen Verhandlungstaktik.

2. Kein Rücktritt, kein Widerruf

Die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag ist endgültig. Es gibt kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht. Wenn Sie unterzeichnen, beenden Sie Ihr Arbeitsverhältnis unwiderruflich zu den Bedingungen, die im Aufhebungsvertrag stehen. Und Sie verlieren alle Ansprüche, die im Aufhebungsvertrag nicht ausdrücklich geregelt sind. Auch wenn Sie später für Sie nachteilige Punkte entdecken, ist eine nachträgliche Änderung nicht mehr möglich.

3. Sperre beim Arbeitslosengeld vermeiden

Ein solcher nachteiliger Punkt kann insbesondere sein, dass Ihnen bei einem Aufhebungsvertrag regelmäßig eine 12-wöchige Sperre beim Bezug des Arbeitslosengeldes droht. Eine solche Sperre kann durch eine richtige Vorgehensweise vermieden werden.

4. Kündigungsfrist einhalten

Auch bei einem Aufhebungsvertrag müssen die Kündigungsfristen genau eingehalten werden. Anderenfalls drohen Ihnen weitere Sanktionen durch die Bundesagentur für Arbeit. Ebenso drohen Sanktionen, wenn Sie bei bestehendem Sonderkündigungsschutz – z.B. bei tarifvertraglichem Alterskündigungsschutz oder während einer Schwangerschaft – einen Aufhebungsvertrag abschließen.

5. Abfindungshöhe richtig bemessen

Abfindungsangebote seitens der Arbeitgeber berechnen sich häufig nach der sogenannten Faustformel: ein halbes Monatsbruttogehalt pro Beschäftigungsjahr. Es handelt sich hierbei aber gerade nicht um eine festgeschriebene gesetzliche Regelung, so dass in vielen Fällen höhere Abfindungszahlungen erreicht werden können.

6. Ansprüche auf Vollständigkeit prüfen

Aufhebungsverträge enthalten oftmals umfassende Erledigungsklauseln, die weitere potenzielle Ansprüche ausschließen; ob solche Ansprüche Ihrerseits vorliegen, muss sorgfältig geprüft werden, so dass Sie keine unnötigen Einbußen haben.

7. Kostenfrage klären

Natürlich ist im Falle eines Aufhebungsvertrages professionelle Hilfe anzuraten. Aber:

Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung werden beim Thema Aufhebungsvertrag oftmals durch die Rechtsschutzversicherungen nicht übernommen. Klären Sie deshalb alle Kostenfragen vorab. Ein guter Anwalt klärt zuerst mit Ihnen, welche Kosten gegebenenfalls von Ihnen getragen werden müssen, und ob sich die Einschaltung eines Anwalts für Sie wirklich rechnet.

Kontakt

Wenn Sie über Ihren Aufhebungsvertrag sprechen möchten, rufen Sie mich gerne an (089 45 22 367 0) oder füllen Sie das untenstehende Formular aus. Wir melden uns dann umgehend zur Vereinbarung eines Telefontermins.
Die telefonische Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

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